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Schulwoche vom 17. Mai bis 21. Mai 2021

Schulwoche vom 17. Mai bis 21. Mai 2021


Sehr geehrte Eltern,

leider geht das Lernen mit Materialien und der Fernunterricht bis zu den Pfingstferien weiter. Informationen über eine mögliche Rückkehr zum Präsenzunterricht ab 7. Juni 2021 werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

Somit bleiben die Ihnen bisher bekannten Regelungen über das Lernen mit Materialien und die Stundenpläne für den Fernunterricht bestehen. Sie werden wieder erneut von den Klassenleitungen über die Termine für die Abholung der Lernpakete informiert.

Für die Abschlussklassen gilt ab Montag der ihnen bekannte Stundenplan. Dieser besteht weiterhin aus dem Präsenz- und Fernunterricht.

Über eventuelle Änderungen bei den Abschlussklassen, werden die Schülerinnen und Schüler  von den jeweiligen Klassenlehrkräften informiert.

Sobald sich Änderungen ergeben, die eine Schulöffnung wieder möglich machen, werden Sie informiert!

Das Angebot der Notbetreuung bleibt wie bekannt für die Klassen 1 bis 7 bestehen, sofern kein Präsenzunterricht stattfinden sollte.

Auch hier gilt die Testpflicht für die Schülerinnen und Schüler, die eine Notbetreuung brauchen!!!  Sollten Sie eine Einwilligungserklärung zur Selbsttestung benötigen, wenden Sie sich ebenfalls an Frau Schröder!!!

Bitte schreiben Sie nur bei dringendem Bedarf eine Mail an schroeder@uhlandschule-geislingen.de

Wir brauchen folgende Angaben:

Name des Kindes:

Klasse:

An welchen Tagen braucht Ihr Sohn/Ihre Tochter Betreuung?

Zu welchen Zeiten muss Ihr Sohn/Ihre Tochter betreut werden.

Die bereits angemeldeten Kinder brauchen keine neue Mail senden!!

 

Ich möchte Sie nochmals darauf aufmerksam machen, dass zwischenzeitlich auf der Bundesebene ein Gesetzentwurf zur Änderung des lnfektionsschutzgesetzes erstellt wurde. Dieses sieht eine inzidenzunabhängige Testpflicht an den Schulen mit zwei Testungen pro Woche bei Teilnahme am Präsenzunterricht vor.

Das in §14b Absatz 12 geregelte Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht gemäß §14b Absatz 13 Nr. hingegen nicht für die Teilnahme an Zwischen- und Abschlussprüfungen oder für die zur Notengebung erforderlichen schulischen Leistungsfeststellungen, soweit diese für die Erfüllung der Mindestanzahl der Leistungsfeststellungen zwingend erforderlich sind. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird jedoch weiterhin ein Testangebot angeboten. Dazu ist die Einwilligungserklärung im Vorfeld zwingend der Schule abzugeben!!!

Es ist dann aber von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Zwischen- und Abschlussprüfungen ohne Testnachweis ein Mindestabstand von 1,5 Metern sowie eine räumliche Trennung von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die den Nachweis nach § 14b Absatz 12 Satz 3 erbracht haben, durchgängig zu wahren.

Eine Teilnahme am Unterrichtsbetrieb ist nicht mehr möglich, wenn ein Lernender sich nicht testet. Die Personensorgeberechtigten werden in diesem Fall informiert und gebeten, die Schülerin bzw. den Schüler schnellstmöglich abzuholen. Das bedeutet, ihr Kind muss uns eine Einverständniserklärung, von Ihnen unterschrieben vorlegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Markus Beyer