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Informationen zur neuen Corona-Verordnung (gilt ab 18.10.2021)

Informationen zur neuen Corona-Verordnung (gilt ab 18.10.2021)


  • für die Grundschule gilt generell keine Maskenpflicht im Klassenzimmer, außer wenn in der Klasse eine Infektion mit dem Corona-Virus aufgetreten ist (in diesem Fall gilt die Maskenpflicht in allen Räumen für die Dauer von fünf Schultagen, analog zur täglichen Testung)
  • für die WRS gilt die Maskenpflicht nur beim Bewegen im Klassenzimmer
  • bei ansteigendem Infektionsgeschehen gilt die Maskenpflicht wieder generell in allen Räumen
  • außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume bleibt die Maskenpflicht unverändert
  • Masken können selbstverständlich  auf freiwilliger Basis getragen werden