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Wichtige Informationen zur Testpflicht

Wichtige Informationen zur Testpflicht


Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Osterferien gehen dem Ende zu und am Montag, 25.04.2022, beginnt wieder der Unterricht nach Stundenplan.

Mit dem Ablauf der Osterferien endet in Baden-Württemberg grundsätzlich die landesweite Testpflicht auf das Corona-Virus an Schulen. Der Zutritt zum Schulgelände sowie die Teilnahme am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen ist wieder ohne Testnachweis möglich.

Weiterhin wird empfohlen, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, auf eine ausreichende Hygiene zu achten und geschlossene Räume regelmäßig zu lüften. Eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske kann in geschlossenen Innenräumen selbstverständlich freiwillig getragen werden.

Unverändert bleibt für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit eines Antrages zur Befreiung vom Präsenzunterricht bei Vorlage eines ärztlichen Attestes (das gilt z.B. für den Fall, dass bei einer Corona-Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin/den Schüler oder bei einer im Haushalt lebenden Person zu rechnen ist). In diesem Fall hat die Schülerin/der Schüler die Pflicht zur Teilnahme am Fernunterricht.

 

 

Mit vielen Grüßen

Gabriele Schröder