Aktuelles zum 22. März 2021
Aktuelles zum 22. März 2021
Sehr geehrte Eltern,
wie Sie aus den einzelnen Pressemitteilungen entnehmen konnten, gilt nun ab Montag, dem 22.03.2021 die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in allen Klassenstufen, also auch in der Grundschule. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt innerhalb und außerhalb des Unterrichts.
In vielen Lebensbereichen, auch im öffentlichen Personenverkehr oder beim einkaufen, ist das Tragen medizinischer Mund-Nasen-Bedeckungen bereits etabliert. Solche medizinischen Masken sind nicht nur FFP-2 oder KN95 Masken, sondern auch sog. „OP-Masken“, die in der Regel aus mehreren Lagen Stoff oder Baumwolle bestehen und deren äußere Schicht flüssigkeitsabweisend ist.
Es ist sehr ratsam, den zusätzlichen Schutz, den medizinische Masken bieten, auch an den Schulen zu nutzen. Eine entsprechende Verpflichtung, solche medizinischen Masken zu tragen, wurde deshalb nun auch für alle Schulen in die Corona-Verordnung aufgenommen.
Deshalb bitte ich Sie, Ihrem Kind ab dem kommenden Montag eine medizinische Maske in die Schule mitzugeben.
Die Vesperpausen werden im Pausenhof unter Einhaltung des Abstandsgebots durchgeführt.
Ebenfalls möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass seit dem 15. März 2021 für Schüler für die Zeit bis zu den Osterferien die Möglichkeit besteht, die derzeit bestehenden Testmöglichkeiten in Haus- oder Facharztpraxen, Corona-Schwerpunktpraxen und Apotheken sowie ergänzende kommunale Angebote in Anspruch nehmen.
Als ergänzendes Angebot haben wir von der Stadt 100 Selbsttests für Schüler/innen erhalten.
In dem Schreiben der Stadt heißt es u.a.:
Diese Schnelltests sollen dann zum Einsatz kommen, wenn im Laufe des Schultags Schüler Symptome entwickeln:
Dann gibt man den Test mit nach Hause, damit er mit Unterstützung der Eltern durchgeführt wird.
Daraus ergeben sich folgende Regelung bis zu den Osterferien:
– Es handelt sich um Selbsttests zur Eigenanwendung
– Selbsttests sind freiwillig – Einverständnis der Eltern ist erforderlich.
– Diese Schnelltests werden NICHT in der Schule durchgeführt.
– Die Eltern werden vom Sekretariat informiert, dass der Tochter / dem Sohn ein Schnelltest mitgegeben worden ist bzw. die Eltern bekommen diesen mit, wenn die Eltern ihr Kind abholen.
– Die Eltern teilen der Schule das Ergebnis mit.
Wechselunterricht in den Klassenstufen 5 und 6
Alle Schüler der Klassen 5 und 6 kommen am Montag, den 22. März 2021 nach Stundenplan in die Schule. Die Schüler erhalten an diesem Tag den neuen Stundenplan bis zu den Osterferien von ihren Klassenlehrerinnen. Die Klassen 5 und 6 gehen ab Dienstag in der Wechselunterricht.
Sollte eine Schülerin oder Schüler aus der Klasse 5 und 6 an den Tagen, an denen er nicht an der Schule lernt, eine Notbetreuung dringend benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Schröder.
Schoeder@uhlandschule-geislingen.de
Sollten Sie Rückfragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerinnen der Klasse 5 und 6.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Beyer
Uhlandschule Geislingen
Grund- und Werkrealschule
Eberhardstraße 1 - 73312 Geislingen/Steige
Telefon: 07331/24335
Fax: 07331/24421
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