Informationen zur neuen Corona-Verordnung (gilt ab 18.10.2021)
Informationen zur neuen Corona-Verordnung (gilt ab 18.10.2021)
- für die Grundschule gilt generell keine Maskenpflicht im Klassenzimmer, außer wenn in der Klasse eine Infektion mit dem Corona-Virus aufgetreten ist (in diesem Fall gilt die Maskenpflicht in allen Räumen für die Dauer von fünf Schultagen, analog zur täglichen Testung)
- für die WRS gilt die Maskenpflicht nur beim Bewegen im Klassenzimmer
- bei ansteigendem Infektionsgeschehen gilt die Maskenpflicht wieder generell in allen Räumen
- außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume bleibt die Maskenpflicht unverändert
- Masken können selbstverständlich auf freiwilliger Basis getragen werden